Bava Metzia 8

Kapitel 8

א סלעים דינרין מלוה אומר חמש ולוה אומר שלש ר"ש בן אלעזר אומר הואיל והודה מקצת הטענה ישבע ר"ע אומר אינו אלא כמשיב אבידה ופטור
1 ‘Selai͑m’ oder ‘Denare’; der Gläubiger sagt: fünf, und der Schuldner sagt: drei, so muß dieser, wie R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt, weil er einen Teil der Forderung eingesteht, schwören; R. A͑qiba sagt, er gelte als Wiederbringer eines Fundesund sei [vom Schwüre] frei.
ב קתני מיהת רשב"א אומר הואיל והודה מקצת הטענה ישבע טעמא דאמר שלש הא שתים פטור והאי שטר דקמודי ביה הילך הוא וש"מ הילך פטור
2 Hier lehrt er also, nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar müsse er schwören, weil er einen Teil der Forderung eingesteht. Nur wenn er ‘drei’ sagt, wenn er aber ‘zwei’ [sagt], ist er demnach frei, und die Anerkennung des Schuldscheines ist ja ebenso, als würde er ‘da hast du es’ [sagen]. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß, wenn er ‘da hast du es’ [sagt], er frei sei!? –
ג לא לעולם אימא לך שתים חייב והאי דקתני שלש לאפוקי מדר' עקיבא דאמר משיב אבידה הוי ופטור קמ"ל דמודה מקצת הטענה הוי וחייב
3 Nein, tatsächlich, kann ich sagen, ist er schuldig, auch wenn er ‘zwei’ sagt, nur lehrt er deshalb ‘drei’, um die Ansicht R. A͑qibas auszuschließen; dieser sagt, er gelte als Ablieferer eines Fundes und sei frei, so lehrt er uns, daß er dadurch einen Teil der Forderung eingestehe und schuldig sei. –
ד אי הכי רשב"א אומר הואיל והודה מקצת הטענה ישבע אף זה ישבע מבעי ליה
4 Wieso heißt es demnach: daß er nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar schwören müsse, weil er einen Teil der Forderung eingesteht, es sollte ja heißen: auch dieser muß schwören!? –
ה אלא לעולם שתים פטור והילך חייב ושאני הכא דקא מסייע ליה שטרא
5 Vielmehr, tatsächlich ist er frei, wenn er ‘zwei’ [sagt], und schuldig, wenn er ‘da hast du es’ [sagt], anders aber ist es hierbei, wo der Schuldschein ihn unterstützt.
ו אי נמי משום דהוה ליה שטר שעבוד קרקעות ואין נשבעין על כפירת שעבוד קרקעות
6 Oder auch: ein Schuldschein ist durch Grundstücke gesichert, und beim Leugnen einer durch Grundstücke gesicherten [Forderung] ist nicht zu schwören.
ז איכא דמותיב מסיפא ר"ע אומר אינו אלא כמשיב אבידה ופטור טעמא דאמר שלש הא שתים חייב והא שטר (כיון) דקא מודי ביה כהילך דמי ש"מ הילך חייב
7 Manche erheben einen Einwand aus dem Schlußsatze: R. A͑qiba sagt, er gelte als Ablieferer eines Fundes und sei frei. Nur, wenn er ‘drei’ sagt, wenn er aber ‘zwei’ sagt, ist er demnach schuldig, und die Anerkennung des Schuldscheines ist ja ebenso, als würde er ‘da hast du es’ sagen. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß wenn er ‘da hast du es’ [sagt], er schuldig sei!? –
ח לא לעולם אימא לך שתים נמי פטור והאי דקתני שלש לאפוקי מדרשב"א דאמר מודה מקצת הטענה הוי וחייב קמ"ל דמשיב אבידה הוי ופטור
8 Nein, tatsächlich, kann ich sagen, ist er frei, auch wenn er ‘zwei’ sagt, nur lehrt er deshalb ‘drei’, um die Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar auszuschließen; dieser sagt, er sei schuldig, weil er einen Teil der Schuld eingesteht, so lehrt er uns, daß er als Ablieferer eines Fundes gelte und frei sei.
ט הכי נמי מסתברא דאי סלקא דעתך שתים חייב בשלש היכי פטר ליה ר"ע האי אערומי קא מערים סבר אי אמינא שתים בעינא אשתבועי אימא שלש דאהוי כמשיב אבידה ואיפטר אלא ש"מ שתים נמי פטור
9 Dies ist auch einleuchtend, denn wieso könnte er, wenn man sagen wollte, er sei schuldig, wenn er ‘zwei’ sagt, nach R. A͑qiba, frei sein, wenn er ‘drei’ sagt, dies kann ja eine List sein, denn er denkt: wenn ich ‘zwei’ sage, so muß ich schwören, ich will lieber ‘drei’ sagen und als Ablieferer eines Fundes gelten und [vom Schwure] frei sein. Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß er frei sei, auch wenn er ‘zwei’ sagt. –
י אלא קשיא לרבי חייא שאני התם דקא מסייע ליה שטרא א"נ משום דהוה ליה שטר שעבוד קרקעות ואין נשבעין על כפירת שעבוד קרקעות
10 Dies ist ja demnach eine Widerlegung R. Ḥijas!? – Anders ist es hierbei, wo er durch den Schuldschein unterstützt wird. Oder auch: ein Schuldschein ist durch Grundstücke gesichert, und beim Leugnen einer durch Grundstücke gesicherten [Forderung] ist nicht zu schwören.
יא מתיב מר זוטרא בריה דרב נחמן טענו כלים וקרקעות הודה בכלים וכפר בקרקעות הודה בקרקעות וכפר בכלים פטור הודה מקצת קרקעות פטור מקצת כלים חייב
11 Mar Zuṭra, Sohn des R. Naḥman, wandte ein: Wenn er von ihm Geräte und Grundstücke fordert und dieser ihm die Geräte eingesteht und die Grundstücke leugnet, oder die Grundstücke eingesteht und die Geräte leugnet, so ist er frei; gesteht er einen Teil der Grundstücke ein, so ist er frei, wenn aber einen Teil der Geräte, so ist er schuldig.
יב טעמא דכלים וקרקעות דקרקע לאו בת שבועה היא הא כלים וכלים דומיא דכלים וקרקעות חייב היכי דמי לאו דאמר ליה הילך וש"מ הילך חייב
12 Nur dann, wenn er von ihm Geräte und Grundstücke fordert, weil man nämlich wegen Grundstücken nicht schwört, wenn aber Geräte und Geräte entsprechend Geräten und Grundstücken, wenn er nämlich zu ihm ‘dahast du sie’ sagt, so ist er schuldig. Hieraus ist somit zu entnehmen, daß er schuldig sei, wenn er ‘da hast du es’ [sagt]!? –
יג לא לעולם אימא לך כלים וכלים נמי פטור והא דקתני כלים וקרקעות הא קמ"ל הודה במקצת כלים חייב אף על הקרקעות
13 Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, ist er frei, auch wenn Geräte und Geräte, nur lehrt er dies deshalb von Geräten und Grundstücken, um zu lehren, daß, wenn er einen Teil der Geräte eingesteht, er auch wegen der Grundstücke schwören müsse. –
יד מאי קמ"ל זוקקין תנינא זוקקין הנכסים שאין להן אחריות את הנכסים שיש להן אחריות לישבע עליהם
14 Er lehrt uns also die Verbindung, und dies haben wir ja bereits gelernt: Güter, die keine Sicherheitgewähren, werden mit Gütern, die Sicherheit gewähren, verbunden, um auch wegen dieser schwörenzu müssen!? –
טו הכא עיקר התם אגב גררא נסבה
15 Jene ist die Stammlehre, während er es hier nur nebenbei lehrt. –